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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Burki & Scherer AG, Oftringen

Allgemeine Geschäftsbedingungen als (PDF 32KB)

Die in der PrePress Schweiz (PPS) vereinigten Spezialbetriebe für die Bild- und Textverarbeitung in der visuellen Kommunikation erbringen ihre Leistungen gemäss den unten stehenden, branchenüblichen Geschäftsbedingungen.

a) Offerten

Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Bearbeitung geeigneten Unterlagen und Daten sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben stets unverbindlichen Richtpreis-Charakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.

b) Preise

Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, stets Nettopreise zuzüglich MwSt. und Transportkosten.

c) Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Die Burki & Scherer AG kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bei grossen Aufträgen, deren Abwicklung sich über mehr als 3 Monate hinzieht, ist die Burki & Scherer AG berechtigt, Voraus- und/oder Akontozahlungen zu verlangen.

d) Lieferfrist

Erfolgt die Anlieferung der Arbeitsunterlagen oder das «Gut zum Druck» durch den Auftraggeber verspätet, so ist die Burki & Scherer AG nicht mehr an einen fest zugesicherten Liefertermin gebunden. Bei Terminüberschreitungen haftet die Burki & Scherer AG höchstens bis zur Höhe des Warenwerts und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Burki & Scherer AG kein Verschulden trifft (z.B. wegen Betriebsstörungen, verursacht durch Streik, Aussperrung, Strommangel sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Burki & Scherer AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

e) Abnahmeverzug

Nimmt der Auftraggeber die vereinbarte Auftragsausführung nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellung ab, so ist die Burki & Scherer AG berechtigt, ihre erbrachten Leistungen zu fakturieren, und verpflichtet sich, sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers sicherzustellen.

f) Reproduktionsrecht/Urheberrecht

Die Wiedergabe aller vom Auftraggeber der Burki & Scherer AG zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.

g) Mehraufwand

Durch den Auftraggeber oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber dem Angebot verursachter Mehraufwand (Autorkorrekturen, nachträgliche Änderungen und dergleichen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Burki & Scherer AG kann ohne vorherige Ankündigung zusätzliche, für eine sachgemässe Arbeitsausführung notwendige Aufwendungen separat verrechnen. Dies trifft vor allem bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen zu.

h) Kontroll- und Prüfdokumente

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrags zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Die Burki & Scherer AG haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler und von diesem selber ausgeführte Arbeiten und Korrekturen. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet oder ruft der Auftraggeber ohne diese Dateien ab, so trägt er das volle Risiko.

i) Mängelrüge

Die von der Burki & Scherer AG gelieferten Arbeiten sind beim Empfang in jedem Fall genau zu prüfen. Eine Prüfung hat insbesondere auch dann zu erfolgen, wenn zuvor ein «Gut zum Druck» erteilt worden ist. Allfällige Beanstandungen haben spätestens 8 Tage nach Empfang zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. Geringfügige Abweichungen von vorgegebenen Originalvorlagen gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Bei begründeten fristgerechten Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

k) Haftungsbeschränkungen

Eine Haftung für fehlerhafte und unvollständig angelieferte Unterlagen sowie für Datenverluste bei angelieferten und weiterzubearbeitenden Dateien wird von der Burki & Scherer AG nicht übernommen. Die Haftung der Burki & Scherer AG beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weitere geltend gemachte direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1. Januar 1994 gegenüber dem Endverbraucher, wegbedungen.

l) Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen und -dateien

Die Burki & Scherer AG archiviert die für sie relevanten Arbeitsunterlagen und Daten; eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Dateien, Negative, Farbauszüge und dergleichen) besteht jedoch nicht. Eine weiter gehende Aufbewahrung ist separat zu vereinbaren, es bleiben aber Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken vorbehalten. Die durch eine vereinbarte Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, erneute Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden zusätzlich verrechnet. Der Burki & Scherer AG übergebene Dateien und Vorlagen (Originale, Fotografien und dergleichen) werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Darüber hinausgehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen.

m) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Burki & Scherer AG zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

n) Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der PPS

Die Erteilung eines Auftrags schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen der PPS durch den Auftraggeber ein.

Oftringen, 8. Mai 2008

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